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((Überschrift))
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Warentester im Meckernetz
((Vorlauf))
In Meinungsportalen geben Surfer ihren Senf ab: zu
PCs, Kühlschränken oder anderen Produkten. Wenn
die Kommentare bei anderen Usern auf Gefallen stoßen,
winken dicke Prämien.
((Lauftext))
Kalle
ist sauer. Gerade hat er sich die teure
Espresso-Maschine erworben, schon fällt die Brühgruppe
aus. Das Gemeine daran: Für die Reparatur
berechnet der Händler ihm satte 230 Euro – da
kommt tiefer Frust auf. Seine Wut lässt Kalle in
einem Verbraucherforum im Internet ab. Dort können
dann andere User nachlesen, wie es um den
Reparatur-Service des Herstellers steht und sind
gewarnt. Gleichzeitig gibt es aber auch Kunden,
die von der Qualität der Espresso-Maschine sehr
euphorisch berichten.
So
wie Kalle lassen immer mehr Konsumenten -
perfekt durch Pseudonym getarnt - auf
virtuellen Plattformen in persönlichen
Erfahrungen Frust und Lust ab oder informieren
sich vor dem Shopping.
Die
Idee der Verbraucherportale ist nicht neu: In den
90er Jahre entstand in den USA die Verbraucherbörse
Epinions (www.epinions.com).
Die Kalifornier waren die ersten, die eine
Verbraucherplattform ins Netz stellten. Sie diente
deutschen Meckernetzen wie www.ciao.de,
www.dooyoo.de
oder www.yopi.de
als Vorbild. Die drei Webportale haben sich längst
zu etablierten Online-Einkaufsberatern und
Shopping-Sites mit einer Fangemeinde etabliert,
die in die Hunderttausende geht -
so zählt allein Dooyoo in Deutschland rund
450 000 Mitglieder. „Unsere Kernzielgruppe liegt
zwischen 18 und 36 Jahren“, sagt Isabelle
Reusch, Marketingleiterin bei Dooyoo in Berlin.
Erfolg
hat das Konzept deshalb, weil die Verbraucher die
Qualität objektiver beurteilen als Händler und
Hersteller. Die virtuellen Verbraucherzentralen
machen das Erfahrungswissen, das sonst nur auf den
Freundeskreis beschränkt bleibt, allen Nutzern
des Internets zugänglich. Doch woher garantieren
die Portale, dass ein Urteil nicht vom Hersteller
direkt stammt, der für sein Produkt werben will?
„Bei Auffälligkeiten prüft die Redaktion den
Inhalt“, bestätigt Isabelle Reusch.
Durch
die hohe Teilnahme decken die Online-Warentester
mittlerweile alle nur erdenklichen Kategorien ab,
wie Fluglinien, Hotels, Banken oder gar
TV-Sendungen. So kommt die Harald-Schmidt-Show bei
Dooyoo auf satte 135 Beiträge. Auch in
der Rubrik Handy, wo der Modellwechsel sehr
schnell erfolgt, wimmelt es von Kommentaren.
Die
Suche geht einfach: Wer sich vor dem Kauf eines
Mobiltelefons beraten lassen will, klickt zum
Beispiel bei Ciao einfach auf die Rubrik
„Handy“. Allein zu dem Modell „Nokia 6230“
gibt es dort 128 Einträge. In der Ciao-internen
Rangliste steht das Gerät momentan auf Platz 9
– also sicher kein schlechtes Gerät. Aber wo
schneidet die Konkurrenz besser ab und wie sieht´s
mit dem Preis aus? Auch hierüber weiß
Ciao Bescheid. Doch längst nicht für alle
Produkte lohnt sich ein Blick ins
Verbraucherportal. Entweder es steht dort überhaupt
keine Kritik, oder es sind so wenige, dass sich
ein objektives Urteil darüber verbietet. Die
Portale leben also von einer regen Beteiligung der
Surfer. Damit diese auch fleißig ihre Meinung
kundtun, versüßen ihnen die Meinungsportale die
Kritikerarbeit finanziell oder mit Prämien: Beim
Chemnitzer Portal Yopi liegt zum Beispiel der Reiz
darin, Punkte zu sammeln, die später gegen Geld
getauscht werden können. Grundsätzlich gilt: Je
mehr User ein Verbraucherurteil lesen
beziehungsweise positiv bewerten, desto dicker fällt
der Bonus aus. Dooyoo lockt erfolgreiche
Warentester mit Prämien von Webmiles (www.webmiles.de).
Vielleicht ergattert so der von seiner
Espresso-Maschine enttäuschte Kalle für seine
Kritik noch eine Obstschale oder gar ein Grundstück
auf dem Mond.
Till
Wortmann/ DigiText
[[Kasten]]
Shop-Portale
mit Kundenkommentaren
www.amazon.de
www.ciao.de
www.dooyoo.de
www.yopi.de
[[Kasten]]
Zwei
Wochen Rückgaberecht
Keine
Kompromisse, keine Diskussionen mehr: ohne Angabe
von Gründen und Regress-Ansprüchen der Händler
können Internet-Shopper innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ihren Online-Kaufvertrag widerrufen.
Hintergrund: Wer etwas über das Internet kauft,
ohne es vorher gesehen zu haben, hat somit die
Chance, die Ware erst einmal zu prüfen. Achtung:
Der Händler kann einen Teil der Kaufsumme
einbehalten, wenn die Ware bereits benutzt wurde.
Und: Bei einem Bestellwert unter 40 Euro muss der
Käufer und nicht der Händler die Versandkosten
bezahlen. Infos auch unter www.fernabsatzgesetz.de.
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