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((Überschrift)) 

(3700 Zeichen plus 2 Kästen, 3 Bilder)
Warentester im Meckernetz  

((Vorlauf))
In Meinungsportalen geben Surfer ihren Senf ab: zu PCs, Kühlschränken oder anderen Produkten. Wenn die Kommentare bei anderen Usern auf Gefallen stoßen, winken dicke Prämien.

 

((Lauftext))

Kalle ist sauer. Gerade hat er sich die teure Espresso-Maschine erworben, schon fällt die Brühgruppe aus. Das Gemeine daran: Für die Reparatur berechnet der Händler ihm satte 230 Euro – da kommt tiefer Frust auf. Seine Wut lässt Kalle in einem Verbraucherforum im Internet ab. Dort können dann andere User nachlesen, wie es um den Reparatur-Service des Herstellers steht und sind gewarnt. Gleichzeitig gibt es aber auch Kunden, die von der Qualität der Espresso-Maschine sehr euphorisch berichten.

So wie Kalle lassen immer mehr Konsumenten -  perfekt durch Pseudonym getarnt - auf virtuellen Plattformen in persönlichen Erfahrungen Frust und Lust ab oder informieren sich vor dem Shopping.

Die Idee der Verbraucherportale ist nicht neu: In den 90er Jahre entstand in den USA die Verbraucherbörse Epinions (www.epinions.com). Die Kalifornier waren die ersten, die eine Verbraucherplattform ins Netz stellten. Sie diente deutschen Meckernetzen wie www.ciao.de, www.dooyoo.de oder www.yopi.de als Vorbild. Die drei Webportale haben sich längst zu etablierten Online-Einkaufsberatern und Shopping-Sites mit einer Fangemeinde etabliert, die in die Hunderttausende geht -  so zählt allein Dooyoo in Deutschland rund 450 000 Mitglieder. „Unsere Kernzielgruppe liegt zwischen 18 und 36 Jahren“, sagt Isabelle Reusch, Marketingleiterin bei Dooyoo in Berlin.

Erfolg hat das Konzept deshalb, weil die Verbraucher die Qualität objektiver beurteilen als Händler und Hersteller. Die virtuellen Verbraucherzentralen machen das Erfahrungswissen, das sonst nur auf den Freundeskreis beschränkt bleibt, allen Nutzern des Internets zugänglich. Doch woher garantieren die Portale, dass ein Urteil nicht vom Hersteller direkt stammt, der für sein Produkt werben will? „Bei Auffälligkeiten prüft die Redaktion den Inhalt“, bestätigt Isabelle Reusch.

Durch die hohe Teilnahme decken die Online-Warentester mittlerweile alle nur erdenklichen Kategorien ab, wie Fluglinien, Hotels, Banken oder gar TV-Sendungen. So kommt die Harald-Schmidt-Show bei Dooyoo auf satte 135 Beiträge. Auch in  der Rubrik Handy, wo der Modellwechsel sehr schnell erfolgt, wimmelt es von Kommentaren.

Die Suche geht einfach: Wer sich vor dem Kauf eines Mobiltelefons beraten lassen will, klickt zum Beispiel bei Ciao einfach auf die Rubrik „Handy“. Allein zu dem Modell „Nokia 6230“ gibt es dort 128 Einträge. In der Ciao-internen Rangliste steht das Gerät momentan auf Platz 9 – also sicher kein schlechtes Gerät. Aber wo schneidet die Konkurrenz besser ab und wie sieht´s  mit dem Preis aus? Auch hierüber weiß Ciao Bescheid. Doch längst nicht für alle Produkte lohnt sich ein Blick ins Verbraucherportal. Entweder es steht dort überhaupt keine Kritik, oder es sind so wenige, dass sich ein objektives Urteil darüber verbietet. Die Portale leben also von einer regen Beteiligung der Surfer. Damit diese auch fleißig ihre Meinung kundtun, versüßen ihnen die Meinungsportale die Kritikerarbeit finanziell oder mit Prämien: Beim Chemnitzer Portal Yopi liegt zum Beispiel der Reiz darin, Punkte zu sammeln, die später gegen Geld getauscht werden können. Grundsätzlich gilt: Je mehr User ein Verbraucherurteil lesen beziehungsweise positiv bewerten, desto dicker fällt der Bonus aus. Dooyoo lockt erfolgreiche Warentester mit Prämien von Webmiles (www.webmiles.de). Vielleicht ergattert so der von seiner Espresso-Maschine enttäuschte Kalle für seine Kritik noch eine Obstschale oder gar ein Grundstück auf dem Mond.

Till Wortmann/ DigiText

 

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Shop-Portale mit Kundenkommentaren

www.amazon.de
www.ciao.de
www.dooyoo.de
www.yopi.de

 

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Zwei Wochen Rückgaberecht

Keine Kompromisse, keine Diskussionen mehr: ohne Angabe von Gründen und Regress-Ansprüchen der Händler können Internet-Shopper innerhalb einer Frist von zwei Wochen ihren Online-Kaufvertrag widerrufen. Hintergrund: Wer etwas über das Internet kauft, ohne es vorher gesehen zu haben, hat somit die Chance, die Ware erst einmal zu prüfen. Achtung: Der Händler kann einen Teil der Kaufsumme einbehalten, wenn die Ware bereits benutzt wurde. Und: Bei einem Bestellwert unter 40 Euro muss der Käufer und nicht der Händler die Versandkosten bezahlen. Infos auch unter www.fernabsatzgesetz.de.



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Letzte Aktualisierung: 20.03.2006